Aktuelles vom FKL und SFV-FSP
Quaggamuschel: Fischereiverband für Verbot oder Verschärfung
Der Fischereiverband Kanton Luzern ist hocherfreut, dass der Kantonsrat das dringliche Postulat zur Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht überwiesen hat. Es braucht mehr Druck, um die Einschleppung der Quaggamuschel zu verhindern; am wirksamsten mit einem Verbot.
Die Quaggamuschel hat als aggressive Neobiota schon in etlichen Schweizer Seen grossen Schaden angerichtet. Ist sie einmal da, ist es zu spät. Ihre Einschleppung gilt es zum Schutz der Flora und Fauna sowie der Trinkwasseranlagen oder andere Infrastrukturen, unter allen Umständen zu verhindern.
Grösste Gefahr von Wanderbooten
Der Fischereiverband Kanton Luzern drängt seit Monaten auf wirksame Massnahmen gegen die Einschleppung. Das Hauptproblem liegt bei Wanderbooten, die aus anderen Gewässern als Gastboote eingewassert werden. Seit 1. Mai 2024 gilt im Kanton Luzern die Schiffsreinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe – gut gemeinte, aber viel zu unsicher!
Geltende Regelung ist zu wenig sicher
Die Bootsbesitzenden sind heute nur gerade angehalten, ihre Boote selbständig zu reinigen. Als «zertifizierte Stellen» gelten praktisch alle Abwaschplätze mit Abwassertrennung. “Das geht gar nicht und ist brandgefährlich“, schreibt der Fischereiverband. Deshalb verlangt das dringliche Postulat, dass die Luzerner Regierung in Absprache mit den andern Zentralschweizer Kantonen ein Verbot der Einwasserung von Wanderbooten prüft oder zumindest in kantonal zertifizierten Werften durch Fachpersonal gereinigt werden muss.
Bravo - Kantonsrat checkt es!
Der dringliche Vorstoss von Kantonsrätin Sara Muff (SP), Co-Präsidentin Fischereiverband, unterstützt von Vorstandsmiglied Kantonsrat Bernhard Steiner (SVP) wurde mit 114 gegen 1 Stimme überwiesen. Daraus folgert der Fischereiverband: „Der Kantonsrat hat den Ernst der Lage erkannt, schützen wir gemeinsam den wunderbaren Vierwaldstättersee“