Aktuelles vom FKL und SFV-FSP

xResolution des FKL
Fischereiverband des Kantons Luzern

xResolution des FKL

2.5.2012 Resolution des FKL, verabschiedet an der Delegiertenversammlung, 12. März 2012, Buchrain

Gewässerschutz: Fischer stärken der Regierung den Rücken

Seit Mitte 2011 ist die neue Gewässerschutzgesetzgebung in Kraft. Jetzt sind die Kantone gefordert. Der Fischereiverband Kanton Luzern FKL stärkt der Regierung den Rücken, damit sie die Bundesvorgaben überzeugt und überzeugend, konsequent und zügig  umsetzt. Wir fordern:

 

  1. Gewässerraum: Die Gewässer brauchen Platz. Der Kanton Luzern muss bis spätestens 2018 den Raumbedarf der Gewässer sichern, der für die natürlichen Funktionen, Hochwasserschutz und Gewässernutzung nötig ist. Bis zur definitiven Festlegung der Gewässerräume gelten strengere Übergangsbestimmungen.

 

  1. Revitalisierungen: Verbaute Bäche und Seeufer müssen wieder in einen naturnahen Zustand gebracht werden. Der Kanton Luzern muss bis 2013 eine Bestandesaufnahme für die Fliessgewässer und bis 2017 eine Bestandesaufnahme für Seen vornehmen. Bis 2014 beziehungsweise 2018 sind die verbindlichen Revitalisierungsplanungen für die nächsten 20 Jahre zu erstellen.

 

  1. Fischauf- und abstieg: Fische müssen wandern können. Der Kanton Luzern muss bereits 2012 in einem Zwischenbericht und bis 2014 in einem Schlussbericht aufzeigen, wie die Wanderhindernisse abgebaut werden sollen. Bis spätestens 2015 müssen die nötigen Verfügungen erlassen und bis 2030 die entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden.

 

  1. Schwall- und Sunk: Die extremen künstlichen Pegelschwankungen wegen der Stromproduktion dürfen nicht weiterhin Kleinlebewesen und Fische zerstören. Der Kanton muss über die Situation der Schwall- Sunk-Problematik bis 2013 einen Zwischenbericht und bis 2014 den Schlussbericht über die zu treffenden Sanierungen vorlegen und bis 2015 entsprechenden Massnahmen verfügen, die dann bis 2030 umzusetzen sind.

 

Der Fischereiverband Kanton Luzern (FKL) ist überzeugt, dass der Regierungsrat und die Verwaltung die vom Bund auferlegten Aufgaben erfüllen werden. Dies im Gegensatz zur Bauernlobby und gewissen politischen Kreisen, welche die demokratischen Spielregeln unseres Landes missachten und Mehrheitsentscheide nicht akzeptieren wollen. 

Warum? National- und Ständerat haben eine Revision der Gewässerschutzgesetzgebung beschlossen, welche 2011 in Kraft gesetzt worden ist. Diese neue Gewässerschutzgesetzgebung war der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ des Schweizerischen Fischereiverbandes. Aufgrund der Zugeständnisse des Parlaments konnte der Schweizerische Fischerei-Verband die Volksinitiative zurückziehen und der Eidgenossenschaft einen teuren Urnengang ersparen.

Der Fischereiverband Kanton Luzern wehrt sich dagegen, wenn mit Bauernschläue im Nachhinein versucht wird, wenige  Monate nach der Inkraftsetzung die neue Gesetzgebung rückgängig zu machen. Solche unwürdigen Spiele passen in eine Bananenrepublik, nicht aber in das Land der ältesten Demokratie! 

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