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Griffigeres Gewässerschutzgesetz: nötiger denn je!
Fischereiverband des Kantons Luzern

Griffigeres Gewässerschutzgesetz: nötiger denn je!

4.5.2013 «Der Zustand der Schweizer Fischfauna ist Besorgnis erregend», sagte Armin Peter von der Eawag an der Frühlingstagung des Fischereiverbandes Kanton Luzern FKL in Schötz. Für den FKL ist deshalb ein griffiges Gewässerschutzgesetz nötiger denn je. Sonst sterben noch mehr Fischarten aus.

Gemäss dem renommierten Fachmann Armin Peter stehen in Schweizer Bächen und Flüssen über 100‘000 künstliche Barrieren (höher als 50 Zentimeter), 156 Staudämme und 1600 Kraftwerke. 1000 Kilometer Fliessstrecke sind einem Schwall-Sunk-Regime ausgesetzt. Ein Fisch könne sich durchschnittlich nur noch 650 Meter weit nach oben ausbreiten. Wegen dieser bedrängten Lebensräume seien bereits – laut Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei – neun Fischarten gänzlich ausgestorben und (zu) viele stehen auf der roten Liste bedrohter Tierarten. Das Fazit von Armin Peter: „Kaum ein anderes Land in Europa hat seine Gewässer so verbaut wie die Schweiz.“

 

Gute Beispiele… auch in Luzern

Morgenröte sieht Armin Peter mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz, das Mitte 2011 in Kraft gesetzt worden ist. „Es zwingt die Kantone zum Handeln.“: Gewässerräume ausscheiden, Revitalisierungen planen und umsetzen. Die wichtigsten Massnahmen seien die Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit, Massnahmen zur Reaktivierung des Geschiebehaushalts, die Lösung der Schwall-Sunk-Probleme sowie die Revitalisierung der natürlichen Gewässer.

Die Revitalisierung der unteren Luther in Schötz – dieses gute Beispiele wurde an der Frühlingstagung des FKL durch Albin Schmidhauser vom Kanton Luzern vorgestellt. Bei der Firma Renggli Holzbau kann man auf engstem Raum die bisherige gerade Bachführung mit dem neuen, revitalisierten Abschnitt vergleichen. Grundlage für solche Projekte sind laut Schmidhauser die Verbindung zwischen Hochwasserschutz und Revitalisierung. 

 

Standesinitiative: kein Verständnis

„Das neue Gewässerschutzgesetz ist nötig“, sagt Franz Häfliger, Präsident Fischereiverband Kanton Luzern FKL. Kein Verständnis hat der FKL für die vom Luzerner Kantonsrat – gegen den Willen der Regierung – überwiesene Standesinitiative zur Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung. „Es darf nicht sein, dass der von Bundesrat, Parlament und beteiligter Kreise erarbeitete Kompromiss durch einen einzigen Berufsstand gefährdet wird.“

 

Bildegende:

Aktiv an der Frühlingstagung, von links: Referent Albin Schmidhauser, FKL-Präsident Franz Häfliger mit Ehrenmitglied Max Renggli und Referent Armin Peter.

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