Aktuelles vom FKL und SFV-FSP

Fischereiverband des Kantons Luzern

Widerhaken im Vierwaldstättersee

16.11.2015 Der Widerhaken wird im Vierwaldstättersee ab 1. Januar 2016 wieder zugelassen. Dafür haben sich der Fischereiverein Weggis und der Fischereiverband Kanton Luzern engagiert.

Das Konkordat Vierwaldstättersee hat beschlossen, den Widerhaken auf 1. Januar 2016 wieder zuzulassen. Damit ist die Phase der Unsicherheit beendet und ab anfangs Jahr herrscht wieder Rechtssicherheit für die Fischer in  allen Kantonen am Vierwaldstättersee. Für die erneute Zulassung des Widerhakens haben sich mit mehreren Eingaben und Interventionen sowohl der Fischereiverein Weggis wie der Fischereiverband Kanton Luzern engagiert. 

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