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Wasser aus Bächen und Flüssen nicht abpumpen
Fischereiverband des Kantons Luzern

Wasser aus Bächen und Flüssen nicht abpumpen

03.05.2020 Der Fischereiverband Kanton Luzern stellt fest, dass die Verlockung we-gen der Trockenheit steigt, Wasser aus Bächen und Flüssen abzuzapfen. Wasserentnahmen sind ohne Bewilligung nicht zulässig. «Sie zerstören Fauna und Flora im und am Wasser», kritisiert Markus Fischer vom Fi-schereiverband.

Nach einer langen Phase der Trockenheit regnet es diese Woche endlich. Es bräuchte aber enorme Mengen an Niederschlägen, um den Rückschlag auch nur einigermassen aufzuholen. Deshalb rechnet der Fischereiverband Kanton Luzern weiterhin mit trockenem Böden und dem Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen: «Das geht nicht, weil Wasserentnahmen das Ökosystem schädigen und darum illegal sind», so Markus Fischer

Wie ist die rechtliche Situation?
Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind grundsätzlich bewilligungspflich-tig. Wasser darf somit nicht einfach abgepumpt werden. Es gibt begründete Aus-nahmen, wo die zuständige Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons eine Bewilligung erteilt (zum Beispiel zum Heizen oder Kühlen). Die Zahl solcher Aus-nahmebewilligungen ist überschaubar und wird bei zu tiefen Wasserständen von der zuständigen Dienststelle widerrufen. Wer also keine vom Kanton ausgestellte Bewilligung hat, hat nicht das Recht, Wasser abzupumpen. Wer es trotzdem tut, handelt illegal und kann verzeigt werden.

Warum ist Wasser so wichtig?
Der Mensch braucht Wasser zum Leben, die Natur ebenso. In und an den Bächen und Flüssen befindet sich ein feinmaschiger wertvoller Lebensraum von Fauna und Flora. Ohne Wasser fällt das ökologische System zusammen. Die Rechnung ist laut Markus Fischer einfach: «Ohne Wasser keine Fische und überhaupt keine Lebewe-sen.» Wenn schon die Natur zu wenig Regen «schicke», so sei die zusätzliche Ent-nahme dieses Lebenselixiers für die Natur schlicht und einfach tödlich.

Was kann ich tun?
Der Fischereiverband dankt der Bevölkerung, den Fischern und Fischpächtern, wenn sie mit offenen Augen die Natur geniessen. Drohen Gewässer natürlicher-weise oder wegen Wasserentnahmen auszutrocknen, soll unverzüglich die Um-weltpolizei unter der Telefonnummer 117 kontaktiert werden. Damit kann die Umweltpolizei mit der Fischereifachstelle der Dienststelle lawa des Kantons in Kontakt treten, die Lage überprüfen und allfällige Massnahmen anordnen. Bi.

 

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