Aktuelles vom FKL und SFV-FSP

Fischereiverband des Kantons Luzern

Reuss-Sanierung: «Dieser Marschhalt ist unnötig»

7.9.2016 Das Projekt zur Sanierung der Reuss zwischen Seetalplatz und Honau ist sinnvoll. Es erhöht den Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser und verbessert den Lebensraum für Flora und Fauna. „Ein Marschhalt ist unnötig“, hält der Fischereiverband Kanton Luzern fest.

Markus Fischer, Präsident des Fischereiverbandes erklärt an die Adresse der Mitglieder des Kantonsrates: „Der in einem Postulat geforderte Marschhalt bei der Sanierung der Reuss ist unnötig, es wurde in den letzten Jahren genug nachgedacht und ein ganzheitliches Projekt erarbeitet.“ Fischer kritisiert das Postulat mit der Forderung nach einem Marschhalt beim Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss. Der Kantonsrat behandelt es in der September-Session.  

 

Wichtig für Mensch und Natur

Das Sanierungsprojekt ist im Zuge des Jahrhunderthochwassers 2005 entstanden. Damals haben die Wassermengen der Reuss zwischen Seetalplatz und Aargauer Kantonsgrenze für Millionen von Franken Leid und Zerstörung angerichtet. In der Folge wurde ein Projekt mit Hochwasserschutzmassnahmen für den Schutz der Bevölkerung und des Gewebes im Rontal und im Raum Emmen ausgearbeitet. Damit kombiniert sind Revitalisierungsmassnahmen. Die Reuss wird aus ihrem starren, engen Kanal befreit, gewinnt Breite und dadurch entstehen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

 

Chance für bedrohte Fischarten

Der Fischereiverband Kanton Luzern bezeichnet das Reussprojekt als dringend. Es handelt sich um ein Äschengebiet von nationaler Bedeutung. Die Reuss war einst ein wichtiges Äschengebiet, heute ist diese Fischart vom Aussterben bedroht. Auch die Fischarten Nase und Seeforelle würden von revitalisierten Lebensräumen profitieren.

„Das sind zwei Fliegen auf einen Schlag“, sagt Markus Fischer vom Fischereiverband - mehr Schutz für die Bevölkerung und mehr Lebensräume für die Natur. „Diese Verbindung entspricht ganzheitlichem Denken in der Politik und Revitalisierung ist eine Verpflichtung in der Gewässerschutzgesetzgebung.“ Schliesslich: Es wäre „töricht“, so Markus Fischer, wenn es sich der Kanton Luzern „leisten“ würde, die Bundesgelder durch eine unnötige Denkpause nicht abzuholen. Denn von den Kosten von 168 Millionen Franken übernimmt der Bund rund 134 Millionen.

 

Landwirtschaftliche Nutzung bleibt intakt

Der Fischereiverband Kanton Luzern weist angesichts der Diskussionen um die landwirtschaftliche Nutzung auf die wahren Dimensionen hin: Für die hydraulisch notwendigen Aufweitungen der Reuss werden 28ha Landwirtschaftsland und 28ha Wald beansprucht. ABER – anschliessend an das Fliessgewässer folgt der sogenannte Gewässerraum von 37ha – und dieser kann jahrein, jahraus extensiv bewirtschaftet werden. Diese 37ha bleiben somit extensiv nutzbares Kulturland für die Bauern.  Bi.

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