Aktuelles vom FKL und SFV-FSP

Fischereiverband des Kantons Luzern

Wasserbaugesetz ohne Sündenfall

23.03.2017 „Der Kanton ist lernfähig und verzichtet beim Wasserbaugesetz auf den Sündenfall“: Das schreibt der Fischereiverband Kanton Luzern FKL in der Vernehmlassung zum neuen kantonalen Wasserbaugesetz. Mit „Sündenfall“ meint der FKL, die in einer ersten Fassung vorgesehene Aufteilung der Luzerner Bäche und Seen in Kantons- und Gemeindegewässer. Im Interesse der ökologischen Qualität hätten die Fischer gegen eine solche Aufteilung das Referendum ergreifen müssen.

Die Stossrichtung des in die Vernehmlassung geschickten Wasserbaugesetzes stimmt jetzt  für den Fischereiverband, insbesondere die Zuständigkeiten. Demnach soll der Kanton für Projekte, Planung und Bau zuständig sein und die Gemeinden für den laufenden Unterhalt (wie bisher). Entscheidend ist für den Fischereiverband, dass das Primat für den Gewässerschutz weiterhin beim Kanton liegt und damit wichtige Revitalisierungsprojekte vorangetrieben werden können. Dazu zählt insbesondere die Sanierung der Reuss, laut Fischereiverband „eine Jahrhundertchance für Mensch und Natur“.

Schliesslich spricht sich der Fischereiverband für eine schlanke Gesetzgebung aus. Das heisst, dass die Bestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutz-gesetzgebung auch für die kantonale Umsetzung gelten.       Bi.

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