Aktuelles vom FKL und SFV-FSP

Fischereiverband des Kantons Luzern

Fischer lehnen technokratisches Gewässergesetz ab

20.08.2014 Der Fischereiverband Kanton Luzern lehnt das neue Gewässergesetz der Regierung ab. Das Gesetz sei zu technokratisch zulasten der Natur. Bei einer Aufteilung in Kantons- und Gemeindegewässer müsste gar das Referendum in Erwägung gezogen werden.

„Der Zweckartikel tönt gut“, lobt Franz Häfliger, Präsident des Fischereiverbands Kanton Luzern. Der Zweckartikel sei ein Bekenntnis für den natürlichen Verlauf oder die naturnahe Wiederherstellung der Gewässer und unterstreiche die Verantwortung für Unterhalt und Bewirtschaftung. Von diesem Grundsatz sei in den anderen 60 Paragrafen aber nichts mehr zu spüren.

 

Hüst und Hott an Gewässern

Der Fischereiverband Kanton Luzern lehnt die vorgeschlagene Aufteilung in Kantons- und in Gemeindegewässer ab. Gewässer als übergeordnete Aufgabe gehören in die Hand des Kantons. Die Delegation an die Gemeinden führe zu Hüst-und-Hot. Zuständigkeit und Bewirtschaftung der Bach- und Flussabschnitte würden zum Spielball der Gemeinden. Das wäre gefährlich, weil bei Gewässern schnell mit harten Bandagen gekämpft werde (Bauten usw.). „Da braucht es eine kantonale Kompetenz, sonst kommen in den Gemeinden ökologische Interessen völlig unter Druck“, so der Fischereiverband in der Vernehmlassung. Ganz abgesehen von Koordinationsproblemen, weil sich Bäche nicht an Gemeindegrenzen halten.

 

Fischereifachleute einbeziehen

Erstaunt stellen die Fischer fest, dass im Gesetzestext beim Unterhalt der Gewässer, bei der Meldepflicht von Schäden, bei der Beurteilung von Massnahmen für Not- und Sofortmassnahmen die Fischereifachstelle bei der Dienststelle lawa ausgeschaltet ist. Dies im Gegensatz zu heute. „Die Erfahrung zeigt, dass es wichtig ist, wenn jemand auf das Wohl von Fisch und Gewässer schaut und es nicht einfach um Baggern geht“, so Häfliger. „Der Gesetzesvorschlag schaltet die Ökologie aus.“

 

Gegen Enteignung

Der Fischereiverband ist dagegen, dass alle privaten Gewässer öffentlich werden. „Das ist eine Enteignung, die unnötig ist.“ Private Eigentümer hätten oft eine jahrzehntelange, emotionale Verbundenheit zu ihrem Gewässer. Skeptisch sind die Fischer auch gegenüber der Möglichkeit, dass Gemeinwesen für die Aufgabenerfüllung Private beauftragen können. Dafür müssten Standards definiert werden.                                                        Bi.  

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